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Vegan im Gefängnis

Vegan im Gefängnis

Es ist erstaunlich, wie schnell man bewertet wird, wenn man sich für vegane Ernährung in Gefängnissen einsetzt. Menschenrechte gelten überall. Ein Gefängnisaufenthalt kann jeden treffen.

Vegan im Gefängnis

Auch Menschen die meinen sich korrekt zu verhalten, können zu Unrecht ins Gefängnis kommen. Die Klärung der Rechte von veganen Häftlingen ist besonders wichtig, da die Betroffenen in einer Situation der Hilflosigkeit sind, wenn sie aufgrund ihrer veganen Ernährung Nahrungsmängel erleiden müssen.
Immer wieder liest man von Häftlingen, die im Gefängnis keinen Zugang zu veganen Ernährung erhalten haben. Dies ist rechtswidrig.

Ersten vegane Rechtsfälle im Gefängnis

Interessanterweise sind die ersten der veganen Rechtsfälle in Gefängniskonstellationen entstanden. Die Justiz verdankt daher mutigen veganen Häftlingen eine erste rechtliche Auseinandersetzung mit dem Veganismus.
Nach der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin, AZ 2WS326/11, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung von ethischer Sonderernährung durch den Staat. Das Kammergericht Berlin hatte zu entscheiden, ob Muslime einen Anspruch auf die Bereitstellung von Halal-Essen durch den Staat haben. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Grundrechte lediglich Abwehrrechte seien und keinen positiven Leistungsanspruch gegenüber dem Staat begründen. Eine ähnliche Rechtsprechung ist zu erwarten, wenn Veganer auf Bereitstellung von veganem Essen klagen.

Möglichkeit der Selbstversorgung

Die Insassen haben aber die Möglichkeit der Selbstversorgung sowie des Austausches von Essenkomponenten, so dass sie aus vorhandenen veganen Komponenten des Essens eine vegane Mahlzeit zusammenstellen können.
Dieser Anspruch sollte unter Berufung auf folgende Vorschriften geltend gemacht werden:
• 21 StVollzG– Anstaltsverpflegung
dem Gefangenen ist zu ermöglichen, Speisevorschriften seiner Religionsgemeinschaft zu befolgen….
• § 21 Nr. 1 Abs. 3 der VV zu § 21 StVollzG sieht vor, dass bei Gefangenen, die religiösen Speisegeboten unterliegen, auf Antrag Bestandteile der Anstaltsverpflegung, die er nicht verzehren darf, gegen andere Nahrungsmittel ausgetauscht werden sollen.

Dies bedeutet, bei religiösen Veganern(z.B. Jains) können Milch – und evtl. Eiprodukte der vegetarischen Ernährung ausgetauscht werden.
Auch säkulare Veganer sollten daher unbedingt Ihren Anspruch zusätzlich über den Schutz Ihrer Weltanschauung nach Art. 9 der europäischen Menschenrechtskonvention begründen und auf das einschlägige Urteil des EuGH verweisen.
H v the UK ECtHR App. 18187/91

Säkularer Veganismus und Ansprüche von Gefängniss Insassen

Der säkulare Veganismus ist nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Art. 9 der europäischen Menschenrechtskonvention geschützt. ( freedom of belief) (EuGHMR AZ17/12/2011 (Vartic gegen Rumänien)H v the UK ECtHR App. 18187/91)
Insassen von Gefängnissen ist daher zumindest die Selbstversorgung mit der gewünschten ethischen Ernährung zu gestatten. In unserer Rechtsordnung ist auch das Komponentenaustauschrecht ein Ausdruck dieses Menschenrechts. Entsprechend hat PETA das Komponentenwahlrecht für Gefängnisinsassen bei der Senatsverwaltung von Berlin angefragt.

Rechtliche Einschätzung

Die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin bestätigt die hiesige rechtliche Einschätzung.
So führt die Senatsverwaltung für Justiz zur Frage der veganen Versorgung in Gefängnissen folgendes aus:

„Nach den gesetzlichen Bestimmungen im Vollzug () ist es Gefangenen zu ermöglichen, Speisevorschriften ihrer Religionsgemeinschaft zu befolgen, bei Gefangenen im Strafvollzug auch sich fleischlos zu ernähren. Eine rein vegane Ernährung ist allerdings in keinem Strafvollzugsgesetz vorgesehen. Gleichwohl besteht für Gefangene die Gelegenheit, die von der Anstalt bereitgestellte Kost gegen Gemüse- oder Getreideprodukte auszutauschen. Änderung der Essensversorgung sind zudem durch ärztliche Verordnung und – allerdings für den Gefangenen mit Kosten verbunden – durch den sogenannten Gefangenen Einkauf aus dem Produktangebot eines Externen zu erreichen.

Antrag auf vegane Selbstversorgung

Überdies besteht grundsätzlich die Gelegenheit sich auf Antrag im Rahmen der Selbstversorgung vegan zu ernähren. Die Selbstversorgung bedarf der Antragstellung bei der Anstaltsleitung und ist überaus selten, da regelmäßig im Hinblick auf den Einzelaufwand einer Einzelanlieferung einschließlich Kontrolle der einzubringenden Speisen und die den Gefangenen entstehenden Kostenlieferverträge nicht zustande kommen.“

PETA wird sich dafür einsetzen, dass dieser Mindeststandard auch in anderen Bundesländern zugrunde gelegt wird. Im Rahmen dieses Blogs werden wir über die weiteren Aktivitäten von PETA in anderen Bundesländern berichten.

Es wird jedoch auch deutlich, dass eine vollwertige Ernährung für vegane Häftlinge auch im Rahmen der Selbstversorgung und des Komponentenwahlrechtes ergänzungsbedürftig ist. Die Betroffenen sind daher auf externe Hilfe angewiesen.

Für Berlin gibt es bereits Freiwillige, die bereit sind vegane Häftlinge bei der Selbstversorgung zu unterstützen. Wir suchen vegane Knastengel auch für andere Bundesländer.
Betroffene und Menschen die Hilfe anbieten wollen können sich unter https://rechtsanwalt-mueller-amenitsch.de. informieren