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Vegan in der Kita

Vegan in der Kita

Eltern, die in der Kindertagesstätte keine vegane Versorgung für ihre Kinder erhalten, trauen sich häufig nicht gegen die Betreiber vorzugehen, da sie Angst haben, dass die Betreiber ihre Kinder fortan nicht mehr fair behandeln. Vor diesem Hintergrund hat es eine Weile gedauert geeignete Musterfälle zu finden.

Häufig ist die Kindertagesstättenküche überlastet und Veganer stellen eine zusätzliche Belastung für die Küche dar. Sie sehen sich dann Äußerungen ausgesetzt die bei näherer Betrachtung befremdlich sind. Wie zum Beispiel, dass sie ja keine Allergie hätten und selber entschieden hätten so kompliziert zu essen.

Ein weiteres häufig vorgeschobenes Argument ist, dass hygienische Gründe dagegen sprächen, dass Kinder ihr Essen selber mitbringen.

„Keine Extrawurst für Veganer“

Den Gipfel dieser Entwicklung stellte ein Zeitungsartikel der sächsischen Zeitung dar. Hier wurde unter der Überschrift „keine Extrawurst für Veganer“ gefeiert, dass eine Familie zukünftig noch nicht einmal mehr ihr selbst vorbereitetes, speziell auf den Essensplan der Kita angepasstes Essen, vor Ort aufwärmen lassen durfte. Diese kleinliche und diskriminierende Herangehensweise stellte eine gewisse Herausforderung dar.

Selbstversorgungsrecht der Bertoffenen verletzt

Eine Prüfung der vertraglichen Unterlagen ergab, dass ein Vertrag mit der Kita geschlossen wurde in dem eine Versorgung gegen Entgelt beinhaltet war. Da in der Vergangenheit im Rahmen dieses Vertrages das Essen aufgewärmt wurde, konnte nach hiesiger Argumentation diese Praxis nicht abgebrochen werden, da der Vertrag nicht gekündigt worden war.

Hinzu kamen Indizien für eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Die Kita wurde aufgefordert ihren AGG-Beauftragten mitzuteilen und sich zu den der Diskriminierungsindizien zu äußern. Seitens der Gemeindeleitung wurde dann darum gebeten von einer etwaigen Haftung für die von den Eltern eingebrachten Lebensmittel befreit zu werden. Es wurde sodann eine entsprechende Haftungsbefreiungserklärung entworfen und die Gemeinde lenkte ein.

Für die Eltern ist dies eine wunderbare Erleichterung und der Alltag der Kinder verläuft harmonisch und ohne negative Konsequenzen.
Presseberichte zu diesem Fall.

Verbot von Sojamilch

In einem anderen Fall wurde Eltern verboten Sojamilch mit in die Kita zu bringen. Dies mit der Behauptung, es sei hygienisch nicht zu vertreten. Auch hier wurde mit einer ähnlichen Argumentation erreicht, dass zukünftig Sojamilch für die Kinder,in diesem Fall sogar von der Einrichtung bezahlt, zur Verfügung gestellt wird. Ein besonderes Diskriminierungsindiz hier war, dass andere Eltern sogar aufgefordert wurden Kuchen o. ä. Dinge mitzubringen, hygienische Bedenken allerdings lediglich bei originalverpackter Pflanzenmilch bestanden.

Aktuelle Fälle und Musterfälle zum Anspruch auf veganes Essen in Kitas